Wir arbeiten patientenorientiert und eng zusammen mit ambulanten und stationären externen Einrichtungen, um den Übergang nach dem Krankenhausaufenthalt für unsere Patienten möglichst reibungslos zu gestalten. Hier erfahren Sie mehr über die Aufgaben und Ziele des Entlassmanagements am Heidekreis-Klinikum.
Je nach Krankheitsverlauf und Genesungsbedarf bedeutet der Krankenhausaufenthalt für einige unserer Patienten nicht das Ende ihrer Hilfebedürftigkeit. Oft ergibt sich aufgrund der Erkrankung oder einfach wegen des Alters ein Unterstützungs- oder Pflegebedarf, der sich möglichst nahtlos an den Aufenthalt im Heidekreis-Klinikum anschließen muss. Dies kann eine medizinische oder pflegerische Versorgung betreffen, die ambulant (bspw. durch einen Pflegedienst) oder stationär (bspw. in einer Rehaeinrichtung) erforderlich ist, um den Behandlungserfolg zu sichern.
Das Entlassmanagement setzt genau hier an:
Der Sozialdienst ist als Teil des Entlassmanagements erste Anlaufstelle für Patienten und deren Angehörige, aber auch für unsere Mitarbeiter, die einen Unterstützungsbedarf sehen.
Sie haben Fragen zur häuslichen oder stationären Versorgung im Anschluss an einen stationären Aufenthalt im Heidekreis-Klinikum? Im Rahmen des Entlassmanagements kann Ihnen unser Sozialdienst bei folgenden Fragen unterstützend zur Seite stehen:
Kurz gesagt: Unser Sozialdienst zeigt Ihnen Möglichkeiten auf und steht Ihnen gern beratend zur Seite. Er ist jedoch nicht Entscheidungsträger. Er hilft Ihnen bei der Kontaktherstellung, Terminvereinbarung mit Ärzten, Physiotherapeuten, Pflegediensten und Selbsthilfegruppen und unterstützt Sie bei der Beantragung von Leistungen bei der Kranken- und Pflegekasse.
Als Teil des Forums für Patientensicherheit gehen unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Sozialdienstes proaktiv auf Patienten zu, deren Krankengeschichte einen Versorgungsbedarf vermuten lässt. Natürlich können sich Patienten und Angehörige auch direkt an den Sozialdienst wenden, Kontaktdaten sind auf allen Stationen hinterlegt. Termine können nach Vereinbarung zeitnah vergeben werden.
In § 39 Abs. 1a SGB V ist festgehalten, dass eine Krankenhausbehandlung auch ein Entlassmanagement beinhalten muss, welches der Vorbereitung einer lückenlosen Anschlussversorgung der Patienten nach der Krankenhausbehandlung dient. Um im Sinne des Patienten tätig werden zu können und für diesen einen Entlassplan erstellen zu können, bedarf es allerdings dessen schriftliche Zustimmung. Diese Einwilligungserklärung bezieht sich speziell auf folgende Punkte:
Selbstverständlich werden Sie über alle Maßnahmen des Entlassmanagements informiert. Auf Wunsch beziehen wir Angehörige oder Bezugspersonen in die Informations- und Beratungsgespräche mit ein. Ihre Einwilligung können Sie jederzeit in schriftlicher Form widerrufen.
Neben dem Beratungsangebot unseres Sozialdienstes können Sie auch beim Senioren- und Pflegestützpunkt Hilfe erhalten. Hier können Sie sich auch vorab informieren, wenn Sie sich aktuell nicht in einer Akutsituation befinden bzw. Sie oder ein Angehöriger derzeit nicht stationär bei uns im Krankenhaus aufgenommen sind.
Sie erhalten Auskunft über unseren Sozialdienst in
Soltau:
Montag – Freitag 8.30 -15.30 Uhr
Tel.: 05191 602-3250
Walsrode:
Montag – Freitag 8.00 -16.00 Uhr
Tel.: 05161 602-1260
Weiterführende Links:
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Heidekreis-Klinikum gGmbH
Standort Soltau
Oeninger Weg 30
29614 Soltau
Tel.: 05191 602-0
Standort Walsrode
Robert-Koch-Straße 4
29664 Walsrode
Tel.: 05161 602-0
Sozialdienst
sozialdienst@heidekreis-klinikum.de
In Soltau Tel.:
05191 602-3250 oder -3253
In Walsrode Tel.:
05161 602-1260 oder -1264