Die Heidekreis-Klinikum gGmbH umfasst die Krankenhäuser Soltau und Walsrode. Ebenso gehören die Heidekreis-Dienstleistungsgesellschaft mbH und das Medizinische Versorgungszentrum am Heidekreis-Klinikum gGmbH zum Gesamtunternehmen. Der Sitz der Gesellschaft ist in Bad Fallingbostel.
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Haben Sie Fragen rund um das Veranstaltungsprogramm, unseren Internetauftritt oder Veröffentlichungen von uns? Wir klären gern schnellstmöglich Ihre Fragen!
Gern unterstützen wir auch Journalistinnen und Journalisten bei der Berichterstattung über medizinische Themen oder die Herausforderungen der Krankenhausversorgung. Sollten Sie für Themen, die zu unserem Leistungsspektrum gehören, Interviewpartner für Aufzeichnungen oder Hintergrundgespräche benötigen, wenden Sie sich gern an uns.
Team der Unternehmenskommunikation
Nina Bernard (Rechts)
Leiterin Unternehmenskommunikation und Pressesprecherin
Tel.: 05191 602-3202
nina.bernard@heidekreis-klinikum.de
Hinweis an Medien- und Pressevertreter
Fotografieren, Filmen, Medien (Landeskrankenhausgesetz, Bundesdatenschutzgesetz, Landesdatenschutzrecht, § 201a, StGB)
Bitte beachten Sie: Eine Klinik ist kein öffentlicher, sondern ein geschützter und zu beschützender Raum. Hier gelten besondere rechtliche Bestimmungen: das Landeskrankenhausgesetz, datenschutzrechtliche Bestimmungen sowie § 210a StGB (Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereiches). Es ist daher verboten, Patienten ohne vorherige schriftliche Zustimmung zu fotografieren oder zu filmen – dieses Verbot gilt auch dann, wenn die Aufnahmen anschließend anonymisiert werden. Für Interviews mit Patienten sowie Aufnahmen auf dem Klinikgelände und im Gebäude sind andere Maßstäbe anzulegen als in der Öffentlichkeit. Es kann und darf nicht davon ausgegangen werden, dass ein Patient in der Lage ist, von seinem Widerspruchsrecht gegen eine Aufnahme, ein Foto oder ein Gespräch Gebrauch zu machen: Nachwirkungen oder Einfluss von Narkose- bzw. anderen Medikamenten oder eine aus anderen Gründen fehlende Geschäftsfähigkeit sind in der Klinik stets zu beachten. Journalisten ist deshalb das unangemeldete Aufsuchen der Klinik, des Klinikgeländes sowie von Klinikpatienten zum Zwecke der Recherche oder Berichterstattung ohne vorherige schriftliche Genehmigung durch die Geschäftsführung oder die Pressestelle / Unternehmenskommunikation nicht gestattet. Grundsätzlich müssen sich Journalisten, die sich im Rahmen ihrer Tätigkeit auf dem Klinikgelände an einen Patienten, Besucher oder Mitarbeiter wenden, vorher stets als Journalist zu erkennen geben.
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Geschäftsführung
Dr. med. Achim Rogge
Geschäftsführer
Sekretariat: Regina Heidorn
Tel.: 05161 602-1201
Fax: 05161 602-1281
regina.heidorn@heidekreis-klinikum.de